Sie suchen einen neuen Job?
Ganz gleich ob luftfahrterfahrener Profi, motivierter Berufsanfänger oder Quereinsteiger:
Bei der Manpower finden Sie vielfältige Karrierechancen in allen Bereichen der Luftfahrtindustrie.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Know-how und Ihre Leidenschaft gezielt einzubringen und sich bei uns kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Für unseren Kunden Lufthansa Technik AG suchen wir für ab sofort genau Sie, als Kabinenmechaniker (m/w/d) in Vollzeit.
Unser Angebot an Sie:
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen tariflich fest vereinbarten Regelungen
- Stundenlohn zwischen 19,00 € - 20,00 € brutto, abhängig vom Einsatz
- Zahlung von Zuschlägen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Wahlmöglichkeit zwischen Freizeitausgleich oder Auszahlung für geleistete Mehrarbeit
- 24 bis 30 Tage Urlaub
- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- Persönliche Mitarbeiterbetreuung
Das sind Ihre Aufgaben:
- Durchführung von VIP Kabinenarbeiten in der Base Maintenance Routine / Non Routine
- Unterstützung bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Durchführung von Reparaturen im kompletten Kabinenbereich an VIP Flugzeugen
- sachgerechte Dokumentation aller ausgeführten Arbeiten im Kabinenbereich
Das bringen Sie mit:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Fluggerätmechaniker (m/w/d), Kabinenmechaniker (m/w/d),Bootsbauer (m/w/d) oder vergleichbare Kenntnisse und Qualifikationen, z.B. Facharbeiter aus dem Yacht-Innenausbau (m/w/d)
- Aktuelle Erfahrungen als Fluggerätmechaniker (m/w/d) oder Kabinenmechaniker (m/w/d) in der Wartung und Instandhaltung und in der Überholung von Interior-Bauteilen von Vorteil
- Einschlägige Fachkenntnisse und mehrjährige Berufserfahrungen in der Herstellung (EASA Part 21/G) und/oder Instandhaltung (EASA Part 145) von Flugzeugkabinen-Komponenten, wie z.B. Linings und Galleys
- Deutschkenntnisse C1
- Englischkenntnisse B1- C1
Interessiert?
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Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.